Hier ist eine Übersicht der Unterlagen, die wir für die Erstellung eines Gutachtens zur Restnutzungsdauer benötigen. Sie können die Unterlagen direkt bei der Beauftragung hochladen oder alternativ per E-Mail oder auf anderem Weg nachreichen:
Grundrisse: (z.B. aus der Bauakte, Aufteilungsplan, Exposé oder Vermietungsplänen)
Energieausweis: (Ausnahmen bei Gewerbe- und Denkmalobjekten möglich)
Fotos:
Außenansicht vorne (z.B. Gesamtansicht des Gebäudes von der Straße)
Außenansicht hinten (z.B. Gesamtansicht des Gebäudes vom Garten oder Hinterhof, falls möglich)
Treppenhaus (falls vorhanden)
Fenster (sichtbar in Material und Zustand, z.B. Holz, Kunststoff oder Aluminium)
Bäder (Zustand der sanitären Anlagen und Fliesen)
Innenausbau (z.B. Fotos von Räumen mit Wänden, Türen, Böden, Decken und Heizkörpern)
Dach innen (falls Dachgeschoss unausgebaut und zugänglich)
Dach außen (z.B. seitlich durch Dachfenster oder von der Straße aus, um die Art der Dacheindeckung zu erkennen)
Heizungsanlage (z.B. Foto der Zentralheizung, Gasetagenheizung, Übergabestation der Fernwärme, o.ä.)
Schäden und Defekte (falls vorhanden)
Sollten nicht alle Unterlagen bei der Beauftragung vorliegen, empfehlen wir dennoch, das Gutachten verbindlich zu beauftragen. Wir prüfen die Unterlagen in der Erstprüfung und kontaktieren Sie, falls noch Dokumente fehlen. Wenn das Gutachten aufgrund fehlender Unterlagen nicht erstellt werden kann, entstehen für Sie keine Kosten.
Wichtig: Bitte reichen Sie ausschließlich Unterlagen und Fotos des Bewertungsobjekts ein. Fotos von Nachbar- oder Referenzobjekten können nicht verwendet werden.